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   OLG Hamm, 05.10.2000 - 21 U 76/99   

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https://dejure.org/2000,10345
OLG Hamm, 05.10.2000 - 21 U 76/99 (https://dejure.org/2000,10345)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.10.2000 - 21 U 76/99 (https://dejure.org/2000,10345)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Oktober 2000 - 21 U 76/99 (https://dejure.org/2000,10345)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung eines Rechtsmittelgerichtes über die Zulässigkeit des Rechtsweges zu den ordentlichen Zivilgerichten gleichzeitig mit der Hauptsacheentscheidung; Beurteilung einer Arbeitnehmereigenschaft anhand der Weisungsgebundenheit hinsichtlich Arbeitszeiten, ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Freie Mitarbeit und Selbständigkeit ? (IBR 2001, 27)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.11.1998 - VIII ZB 12/98

    Zur Scheinselbstständigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 05.10.2000 - 21 U 76/99
    Hinzutreten muß nach der Rechtsprechung noch, daß der wirtschaftlich Abhängige seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar schutzwürdig ist (BGH NJW 1999, 218, 220).

    Dies hat der BGH in der angesprochenen Entscheidung NJW 1999, 218, 220 für den Fall bejaht, daß der nach der Vertragsgestaltung als Franchise-Nehmer angesehene Vertragspartner aufgrund der Gestaltung des Vertragsverhältnisses weder rechtlich noch praktisch andere Einnahmen erzielen konnte und deshalb von dem Vertragspartner wirtschaftlich abhängig war.

    Zum anderen wird vom BGH auch auf die Höhe der Vergütung abgestellt und für bedeutsam gehalten, ob diese auch durch einen höheren Arbeitseinsatz nicht wesentlich gesteigert werden kann (BGH NJW 1999, 218, 221).

  • BGH, 18.10.1995 - I ZR 126/93

    Anonymisierte Mitgliederliste - Mitgliederzahl

    Auszug aus OLG Hamm, 05.10.2000 - 21 U 76/99
    Da es somit noch keine zweitinstanzliche Überprüfung der Entscheidung zur Rechtswegfrage gegeben hat, hat der Senat nunmehr gegen § 17 a Abs. 5 GVG dies nachzuholen (BGH NJW 1996, 391; Zöller-Gummer, 21. Aufl. § 17 a GVG, Rdn. 18).

    Eine Vorabentscheidung allein über die Zulässigkeit des Rechtswegs, die grundsätzlich in einem solchen Fall vom Rechtsmittelgericht zu treffen ist (BGH NJW 1996, 391), ist jedoch ausnahmsweise entbehrlich mit der Folge, daß die Frage zusammen mit der Hauptsache entschieden werden kann.

    Eine solche Ausnahme liegt dann vor, wenn die Zulässigkeit des Rechtswegs bejaht wird und auch im Falle der Entscheidung durch Beschluß kein Anlaß bestanden hätte, die Beschwerde nach § 17 a Abs. 4 S. 3 GVG zuzulassen (BGH NJW 1996, 391; BGH NJW 1999, 651; Zöller-Gummer a.a.O.).

  • BAG, 03.06.1998 - 5 AZR 656/97

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Hamm, 05.10.2000 - 21 U 76/99
    Arbeitnehmer ist, wer seine vertraglich geschuldete Leistung im Rahmen einer von Dritten bestimmten Arbeitsorganisation erbringt, was sich besonders daran zeigt, daß der Beschäftigte einem Weisungsrecht seines Vertragspartners unterliegt (einhellige Rechtsprechung, z.B. BAG NJW 1998, 3661).

    Dieses Weisungsrecht kann sich auf Inhalt und Durchführung der Leistung beziehen sowie auf Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit (BAG, NJW 1998, 3661).

    Allein die Tatsache, daß die Arbeitsleistung wesentlich in den Büroräumen des Auftraggebers erbracht wird, führt für sich allein genommen auch noch nicht zur Eingliederung des Betreffenden in den Betriebsablauf (BAG NJW 1998, 3661 betr. einen Rechtsanwalt, der für einen bestimmten Zeitraum während der normalen Dienststunden Aufgaben für eine Landesbehörde wahrnahm und dafür die Diensträume der Behörde nutzte).

  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 399/97

    Abweisung der Klage wegen fehlender Prüffähigkeit der Schlußrechnung; Abrechnung

    Auszug aus OLG Hamm, 05.10.2000 - 21 U 76/99
    Dabei handelte es sich um Zahlungen auf eine noch abzurechnende Forderung mit der Folge, daß für den Fall, daß die Summe der Vorauszahlungen die der Beklagten zustehende Gesamtvergütung übersteigt, diese aufgrund einer stillschweigend getroffenen Abrede zur Zahlung in Höhe des Überschusses verpflichtet ist (vgl. BGH NJW 1999, 1867, 1869 für den Fall eines Bauvertrages).

    Die für den Umfang ihres Vergütungsanspruches darlegungs- und beweispflichtige Beklagte (BGH NJW 1999, 1867, 1870 für einen Werkvertrag) hat nicht beweisen können, daß ihr vereinbarungsgemäß weitere Vergütungsansprüche zustehen.

  • BGH, 18.11.1998 - VIII ZR 269/97

    Aufhebung und Zurückverweisung zum Zwecke der Nachholung der Vorabentscheidung

    Auszug aus OLG Hamm, 05.10.2000 - 21 U 76/99
    Eine solche Ausnahme liegt dann vor, wenn die Zulässigkeit des Rechtswegs bejaht wird und auch im Falle der Entscheidung durch Beschluß kein Anlaß bestanden hätte, die Beschwerde nach § 17 a Abs. 4 S. 3 GVG zuzulassen (BGH NJW 1996, 391; BGH NJW 1999, 651; Zöller-Gummer a.a.O.).
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